Feierabend GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.    Allgemeines:

1.1. Nachstehende Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil sämtlicher Angebote der FEIERABEND
GMBH und der mit ihr abgeschlossenen Verträge. Sie gelten uneingeschränkt und werden durch
besondere Bedingungen für Miet-, Reparatur- und Wartungsverträge ergänzt. Abweichende
Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von FEIERABEND GMBH ausdrücklich schriftlich in
Angeboten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Vertragsteilen genannt sind.

1.2. Alle Angebote, auch Preisangaben, Prospekt- und Anzeigeninhalte, sind freibleibend und
unverbindlich. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von der FEIERABEND GMBH bestätigt oder ausgeliefert
und berechnet sind.

1.3. Mündliche Abmachungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. Alle mündlichen Vereinbarungen mit
unseren Vertretern oder Angestellten bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der
FEIERABEND GMBH.

1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit
und verpflichten die FEIERABEND GMBH auch dann nicht, wenn diesen nicht
ausdrücklich widersprochen worden ist.

1.5. Die Geschäftsbedingungen der FEIERABEND GMBH gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Käufer.


2.    Preise:

2.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Geschäftssitz der
FEIERABEND GMBH. Die Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten, sofern kein anderer Hinweis
erfolgt ist.

2.2 Grundsätzlich gelten unsere Preise in Euro.

2.3. Ändern sich in der Zeit zwischen Abschluß des Geschäftes und Lieferung die Verhältnisse, die zur
Preisbemessung geführt haben, wesentlich so behält sich die FEIERABEND GMBH eine angemessene
Preiserhöhung vor. Für die Berechnung gilt der am Liefertag maßgebende Preis, wenn die Lieferung
später als vier Monate nach Vertragsabschluß erfolgt.


3.    Zahlung:

3.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 21 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die
FEIERABEND GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu fordern.

3.2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Maßgebend für die Anerkennung
des Skontoabzuges ist der Zeitpunkt des Geldeinganges bei der FEIERABEND GMBH.

3.3. Schecks oder Wechsel gelten mit der Einlösung als Zahlung. Wechsel können nur nach vorheriger
Vereinbarung angenommen werden. Wir übernehmen keine Haftung für eine rechtzeitige Vorzeigung
bei  Kundenwechseln.Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort zur
Zahlung fällig.

3.4. Unsere Vertreter oder Angestellten sind nur bei Vorlage einer besonderen Vollmacht zum Inkasso
berechtigt.

3.5. Ohne Rücksichten auf andere Verfügungen des Käufers werden alle Zahlungen stets zuerst auf Zinsen
und Kosten und danach auf unsere ältesten Forderungen angerechnet.
Die FEIERABEND GMBH ist berechtigt, neue Lieferungen von dem Ausgleich verfallender
Rechnungsbeträge abhängig machen oder ist zum Rücktritt von den laufenden Verträgen berechtigt.

3.7. Wird der Vertrag durch den Käufer nicht erfüllt, so ist die FEIERABEND GMBH berechtigt, 35% des
vereinbarten Kaufpreises ohne Nachweis als Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche sind ab Fälligkeit des Vertragspreises zu verzinsen.

3.8. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von der FEIERABEND GMBH anerkannt sind.
Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


4.    Lieferung:

4.1. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder der
Lieferschein der FEIERABEND GMBH maßgebend. Weicht die Auftragsbestätigung von dem Auftrag
ab, so gilt das Einverständnis des Käufers als gegeben, falls dieser nicht innerhalb von fünf Tagen
(oder unverzüglich) schriftlich widerspricht.

4.2. Sofern die FEIERABEND GMBH über den ihr erteilten Auftrag hinaus beratend tätig wird, wird eine
Haftung hierfür nicht übernommen.

4.3. Soweit von der FEIERABEND GMBH in der Auftragsbestätigung Liefertermine genannt wurden,
werden diese nach bestem Bemühen eingehalten, wobei eine Nachfrist von der Dauer der genannten
Lieferzeit als vereinbart gilt. Der Beginn der von FEIERABEND GMBH genannten Lieferzeit setzt
stets die Abklärung aller technischer Fragen voraus.

4.4. Schadensersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung stehen dem Käufer nur zu, wenn der
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der FEIERABEND GMBH
beruhte.

4.5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Geschäftssitz der
FEIERABEND GMBH vereinbart.

4.6. Sofern der Käufer es wünscht, wird die FEIERABEND GMBH die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

4.7. Der Käufer muß dem Lieferfahrzeug ermöglichen, bis auf 10 Meter an die Lieferadresse
heranzufahren. Ist bei Lieferungen über das zweite Stockwerk hinaus kein Aufzug vorhanden, so wird
die FEIERABEND GMBH entstehende Aufwendungen zum Selbstkostenpreis berechnen.

4.8. Der Käufer oder von im bezeichnete Empfänger hat sich Schäden oder Minderlieferung unverzüglich,
bei Übergabe der Liefergegenstände vom Transporteur bescheinigen zu lassen.
Transportschäden sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Liefergegenstände
schriftlich mitzuteilen. Der Umfang unserer Haftung ist beschränkt auf die     Ansprüche, die wir
unsererseits gegenüber Dritte haben; Wandlung oder Minderung sind in diesem Fall ausgeschlossen.


5.    Mängelgewährleistung:


5.1. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seine nach §§ 377, 378 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5.2. Soweit ein von der FEIERABEND GMBH zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die
FEIERABEND GMBH nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

5.3. Ist die FEIERABEND GMBH zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der
Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus     aus Gründen, die die
FEIERABEND GMBH zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

5.4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus
welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Die FEIERABEND GMBH haftet     deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die FEIERABEND
GMBH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

5.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine
Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine
Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

5.6. Für gebrauchte Gegenstände, für Gegenstände aus Sonder- und Gelegenheitsverkäufen wird keine
Gewährleistung übernommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

5.7. Die FEIERABEND GMBH ist zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen nur verpflichtet, wenn
der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen
erfüllt hat.


6.    Haftungsausschlüsse und Beschränkungen:


6.1. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, positiver
Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, sofern und nur leicht Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6.2. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausgeschlossen für
jeglichen Schaden, der nicht am Liefergegenstand selbst enstanden ist, auch für entgangenen Gewinn.


7.    Eigentumsvorbehalt:

7.1. Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferung und Regulierung
sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung Eigentum der    FEIERABEND GMBH. Dies
gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in laufender Rechnung erfaßt und der Saldo
gezogen und anerkannt worden ist.

7.2. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsgegenstände ist nicht zulässig. Der
Käufer ist verpflichtet, der FEIERABEND GMBH Zugriffe Dritter auf die unter     Eigentumsvorbehalt
gelieferten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen.

7.3. Im Fall der Verbindung der von der FEIERABEND GMBH gelieferten Gegenstände mit anderen,
erwerben wir das Eigentum bzw. Miteigentum der neuen Sache und behalten es bis zur vollständigen
Befriedigung der Forderung.

7.4. Der Käufer kann die Vorbehaltsware nur bei gleichzeitiger Abtretung des hieraus erzielten Erlöses an
uns veräußern. Für diesen Fall steht die FEIERABEND GMBH die Einziehungsbefugnis für die
Forderung zu, es sei denn, daß der Käufer trotz Weiterveräußerung seinen Zahlungsverpflichtungen
gegenüber der FEIERABEND GMBH ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der
Käufer der FEIERABEND GMBH die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem
Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

7.5. Die FEIERABEND GMBH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Käufers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden     Forderungen um mehr
als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der FEIERABEND GMBH.

7.6. Bei Zugriffen Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehender Gegenstände  sowie gestellter
Vergleichs- oder Konkursanträge oder Eröffnung ist die FEIERABEND GMBH berechtigt, ihre unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände sofort zurückzuholen und sie im Notverkauf unter dem
Fakturenpreis anderweitig zu verkaufen. Insoweit entstehende Verlust oder Kosten gehen zu Lasten
des Käufers.


8.    Verschiedenes:

8.1. Bei Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in allen schriftlichen und mündlichen Erklärungen der
FEIERABEND GMBH wird Richtigstellung und Nachbelastung vorbehalten.

8.2. Etwaig unwirksame Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen sind so umzudeuten, daß der
beabsichtigte Zweck erhalten bleibt. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen wird hiervon nicht
berührt.

8.3. Für Auslandsaufträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:


9.1. Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist der Sitz der FEIERABEND
GMBH.

9.2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine Körperschaft des Öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus den Vertragsverhältnissen
unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz der FEIERABEND GMBH
örtlich und sachlich zuständige Gericht. Dies gilt auch für Urkunden- und Wechselprozesse.

 
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